Kirchliche Stiftungen
Unter den rechtsfähigen Stiftungen nehmen die kirchlichen Stiftungen in Deutschland eine Sonderstellung ein. Sie werden nach dem Kirchenrecht verwaltet und nicht wie sonst üblich von der staatlichen Stiftungsaufsicht. Für die Erhaltung einer kirchlichen Stiftung ist allein die Gemeinde, die jeweilige Kirchenbehörde oder auch das Bistum zuständig.
So wurde für den Erhalt der Heilig Kreuz Kirche in Essen eine Stiftung gegründet, die nur den Zweck verfolgt, dass die historische Kirche erhalten wird und dass auch weiterhin Gottesdienste dort stattfinden können. Zuständig für die Stiftung ist das Bistum Essen. Auch das Geburtshaus von Papst Benedikt XVI. ist 2005 in eine Stiftung übergegangen. Aus dem Haus in Marktl am Inn wurde ein Museum und die Stiftung wurde gegründet, um das Museum zu unterhalten.
Wie jede andere Stiftung so muss auch eine kirchliche Stiftung im Stiftungsverzeichnis aufgenommen werden. Was mit den Geldern geschieht, die in diese Stiftung fließen, entscheidet aber allein die zuständige Gemeinde oder Kirche. Nur wenn der Stiftungsgründer Angaben dazu gemacht hat, wie die Stiftung arbeiten soll oder zu welchem Zweck das Geld verwendet werden soll, muss sich die Kirche auch an diese Vorgaben halten.
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