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Familienstiftungen

by admin on April 19th, 2010

Besonders bei großen Unternehmerfamilien ist es üblich, eine Stiftung zu gründen. Da eine Familienstiftung nie einen gemeinnützlichen Hintergrund hat, geht es bei dieser Form der Stiftung einzig und allein darum, das erwirtschaftete Vermögen der Familie zu schützen und steuerliche Vorteile zu bekommen.

Wenn eine Familie eine Stiftung gründet, dann ist sie von der Erbschaftssteuer befreit. Stattdessen gibt es die sogenannte Ersatzsteuer. Im Rahmen dieser Ersatzsteuer müssen die Familienmitglieder des Stiftungsgründers alle 30 Jahre lediglich Steuern in Höhe der aktuell gültigen Erbschaftssteuer bezahlen. Allerdings kann innerhalb von 30 Jahren sehr viel passieren, auch was das Geld angeht.

Familienstiftungen werden nur gegründet, um das Wohl der Familie zu sichern und waren ursprünglich gedacht, um bei sehr großen und weitverzweigten Familien einen oftmals langen und vor allem erbitterten Erbschaftsstreit zu vermeiden. Richtet sich die Zuwendung aus der Stiftung nur an die Familie, dann spricht man von einer Kapitalstiftung. Soll mit den Stiftungsgeldern aber auch das Familienunternehmen unterstützt werden, dann spricht man von einer Anstaltsstiftung.

Auch mittelständische Unternehmerfamilien können eine Familienstiftung gründen, aber nur unter der Voraussetzung, dass ein Familienmitglied den Vorstand übernimmt.

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From → Allgemein

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